Hauswirtschaft
Die hauswirtschaftliche Unterstützung dient dazu, pflegebedürftigen Personen den Alltag zu erleichtern und ihnen ein selbstbestimmtes Leben in ihrem Zuhause zu ermöglichen. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen zur Seite und erleichtern Ihnen oder Ihren Angehörigen den Alltag.
Oft werden die hauswirtschaftlichen Leistungen vollständig oder zum Teil von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen. Dies ist von mehreren Faktoren abhängig und von Fall zu Fall unterschiedlich. Wir beraten Sie gerne. Sollte kein Pflegegrad vorliegen, können Sie unsere Hilfen selbstverständlich gerne auch privat buchen.
Dies umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
Der Entlastungsbetrag
Neben dem Pflegesachleistungsbudget aus dem Pflegegrad haben pflegebedürftige Personen (Pflegegrad 1* bis 5) Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Mit einem monatlichen Budget von 131,00 EUR können zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen werden.
Der Entlastungsbetrag wird hauptsächlich für hauswirtschaftliche Dienstleistungen verwendet. Ausnahme bildet der Pflegegrad 1, hier kann das Entlastungsbudget auch für körperbezogene Pflegemaßnahmen, z.B. Waschen oder Duschen, verwendet werden. Dies geht ab dem Pflegegrad 2 bis 5 nicht.